Aufgaben des Kirchengemeinderates
Die auf fünf Jahre gewählten Mitglieder des Kirchengemeinderates nehmen in dreifacher Weise Verantwortung für die Belange der Kirchengemeinde vor Ort war:
Der Kirchengemeinderat ist Pastoralrat, er prägt und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde. Als Pastoralrat kümmert sich der Kirchengemeinderat um die konkrete Praxis einer Kirchengemeinde. Er sorgt für Gelegenheiten, dass Menschen durch die Kirchengemeinde und ihre Getauften mit dem Evangelium in Berührung kommen.
Der Kirchengemeinderat ist Katholikenrat, er vertritt alle Katholikinnen und Katholiken, die zur Kirchengemeinde gehören oder sich zugehörig fühlen.
Der Kirchengemeinderat ist Kirchensteuerrat, er trägt Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Finanzen der Kirchengemeinde.
KGR-Mitglieder
1. Vorsitzender:
Pfarrer Timo Weber
2. Vorsitzender:
Oliver Renn
Stellv. 2. Vorsitzende:
Romina Karolewski
Schriftführer:
Norbert Kleikamp
Stellvertreter:
Arne Brall
Weitere Mitglieder:
- Michael Becker
- Alicja Garcia Bernal
- Martin Brajko
- Matthias Schnepf
- Karl-Heinz Villinger
- Wioletta Peschel
- Patrick Mink
- Josè Prieto Vidal
beratende Mitglieder:
- Gabi Mohm