Kirchenaustritt
„Bleibt in meiner Liebe“ Joh 15,8
„Bleibt in meiner Liebe“ Joh 15,8
Es ist eine traurige Realität, dass die Frohe Botschaft Gottes nicht selten von menschlichen Fehlern und Verfehlungen zugedeckt wird. Die Institution Kirche ist kein Raum, der frei ist von diesen Verfehlungen – im Großen wie im Kleinen. Und es betrübt uns sehr, dass Menschen nicht nur mit der Kirche brechen, sondern im schlimmsten aller Fälle auch den Glauben verlieren. Die Gründe dafür sind natürlich zahlreich.
Der umgangssprachliche „Kirchenaustritt“ ist ein staatlich eingeräumtes Recht, mit bürgerlicher Wirkung aus der Kirche auszutreten, indem dies von einer staatlichen Behörde (Einwohnermeldeamt, Standesamt, Finanzamt) erklärt wird. Sollten Sie zweifeln, ob dies der richtige Schritt ist und sollten Sie Fragen zu den daraus resultierenden Folgen haben, steht Ihnen jede pastorale Ansprechperson in unserer Seelsorgeeinheit zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen rund um die seelsorgerlichen Angebote in unseren Gemeinden haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Alle Ansprechpersonen der Seelsorgeeinheit und der Kirchengemeinden finden Sie hier: